Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% Δ 9-THC enthalten. Für die Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% A9-THC enthalten.
Für die Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% A9-THC enthalten. Für die EP1326598B1 - Verfahren zur herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert, und dieses einer CO2-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet. Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol- und 13.06.2002 · Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% W9-THC enthalten. Für die Schweiz gilt eine Obergrenze von 0,5% W9-THC, jeweils bezogen auf die Pflanzentrockenmasse. Derartige Industriehanfsorten dürfen sowohl in der Bundesrepublik als auch beispielsweise in der DE10051427C1 - Verfahren zur Herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert und dieses einer CO¶2¶-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet. METHOD FOR PRODUCING AN EXTRACT FROM CANNABIS PLANT MATTER, The invention relates to a method for producing an extract from cannabis plant matter, containing tetrahydrocannabinol, cannabidiol and optionally the carboxylic acids thereof.
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Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% Δ 9-THC enthalten. Für die Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% A9-THC enthalten.
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Für die EP1326598B1 - Verfahren zur herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert, und dieses einer CO2-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet. Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol- und 13.06.2002 · Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% W9-THC enthalten. Für die Schweiz gilt eine Obergrenze von 0,5% W9-THC, jeweils bezogen auf die Pflanzentrockenmasse. Derartige Industriehanfsorten dürfen sowohl in der Bundesrepublik als auch beispielsweise in der DE10051427C1 - Verfahren zur Herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert und dieses einer CO¶2¶-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet.
Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% Δ 9-THC enthalten. Für die Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% A9-THC enthalten. Für die EP1326598B1 - Verfahren zur herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert, und dieses einer CO2-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet. Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol- und 13.06.2002 · Aufgrund der derzeit geltenden Gesetze dürfen Industriehanfarten vom Fasertyp in der Bundesrepublik Deutschland maximal 0,3% W9-THC enthalten. Für die Schweiz gilt eine Obergrenze von 0,5% W9-THC, jeweils bezogen auf die Pflanzentrockenmasse. Derartige Industriehanfsorten dürfen sowohl in der Bundesrepublik als auch beispielsweise in der DE10051427C1 - Verfahren zur Herstellung eines Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und gegebenenfalls deren Carbonsäuren enthaltenen Extraktes aus Cannabis-Pflanzenmaterial, wobei man das getrocknete Pflanzenmaterial zerkleinert und dieses einer CO¶2¶-Extraktion unterzieht und den erhaltenen Primärextrakt abscheidet. METHOD FOR PRODUCING AN EXTRACT FROM CANNABIS PLANT MATTER, The invention relates to a method for producing an extract from cannabis plant matter, containing tetrahydrocannabinol, cannabidiol and optionally the carboxylic acids thereof.
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